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Die am meisten gestellten Fragen

Kann ich die Option der IP-Authentifizierung deaktivieren? Wenn ja, wie mache ich das?

Diese Option kann deaktiviert werden; wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, es nicht zu tun. Um sie auszuschalten, gehen Sie bitte zu „Einstellungen“, dann zu „Sicherheit“ und klicken Sie auf „Sicherheitseinstellungen ändern“. Dort können Sie unter der Option „Identitätsprüfung“ auf „Deaktivieren“ klicken. Das System wird Ihnen einen PIN-Code an die während Ihrer Registrierung angegebeneE-Mail-Adresse senden. Die Option ist deaktiviert, sobald der Code verifiziert wurde.

Meine Bank verwendet keine IBAN, wie kann ich meinen Auszahlungsauftrag korrekt ausfüllen?

Sie können einfach Ihre Kontonummer in das IBAN-Feld eintragen.

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Rechtsvorschriften

1. Rechtsvorschrift über Funktionieren vom elektronischen Zahlungssystem Perfect Money

1.1 Die vorliegende Rechtsvorschrift regelt die Tätigkeit der Gesellschaft SR & I. (weiterhin „Gesellschaft“) im Rahmen des aktuellen internationalen Rechtes.

1.2 Die Rechtsvorschrift setzt zu seinem Ziel, Hauptaspekte der Tätigkeit von Gesellschaft zu bestimmen. Dazu gehört auch der Rechtsaspekt, worauf die Tätigkeit vom Zahlungssystem Perfect Money basiert. Das System Perfect Money betätigt sich an dem Markt unter der Handelsmarke „Perfect Money“.

2. Lizenz für die Tätigkeit und Ort der Eintragung der Gesellschaft

2.1 Die Gesellschaft SR & I. Verfügt über eine Finanzlizenz Klasse A, die die Gesellschaft zur Durchführung von Transaktionen mit Finanzen und Edelmetallen der Dritten berechtigt.

3. Tätigkeit der Gesellschaft

3.1 Die Gesellschaft ermöglicht ihren Kunden im elektronischen Raum über virtuelle Geldscheine zu disponieren, die als Äquivalent von wirklichen Geldmitteln dienen, die unsere Kunden auf das Konto von Perfect Money (Weiterhin „System“) eingezahlt haben.

3.2 Die Gesellschaft vorbehält sich das Recht, den Kreuzkurs einer wirklichen Währung und ihres Äquivalentes zu ändern, ohne die Kunden darüber zu benachrichtigen. Aber als Standartwert ist das Verhältnis von wirklichen Währung und ihren Äquivalent 1:1 gebräuchlich. Ursprüngliches Verhältnis bei Geldmitteleinnahme kann den Kreuzkurs hinsichtlich Umfanges vom elektronischen Äquivalent unter Anrechnung von Gebühren verringern.

3.3 Die Finanztransaktionen werden von der Gesellschaft in folgenden Formaten durchgeführt: B2B, B2C, C2B, P2P.

3.4 Die Gesellschaft SR & I., die sich an der Markt unter der Handelsmarke Perfect Money betätigt, gibt ihren Kunden eine Möglichkeit, das Geld einzunehmen und auszugeben, das Geld von einem Konto auf ein anderes im Rahmen des Systems in Formaten aus dem Punkt 3.3 zu überweisen, sowie die elektronische Währungen nach Innerkursen von Perfect Money umzutauschen.

3.5 Im System gibt es auch Möglichkeit, die elektronischen Geldmittel in die elektronischen Edelmetalle umzutauschen. Darunter wird gemeint, dass zur Durchführung dieser Operation der Benutzer über bestimmte Menge von Edelmetallen verfügt. Die Systembank verwandelt verhältnismäßig alle Geldmittel, die ins System eingetragen werden, in die Edelmetalle.

3.6 Die Gesellschaft ermöglicht die Geldmittel auf das Systemkonto einzunehmen und sie dabei gleich ins elektronische Edelmetalläquivalent nach dem Innerkurs von Perfect Money zu verwandeln.

3.7. Einnahme und Ausgabe der Geldmittel ist auch mit Hilfe von internationalen Systemen für Geldüberweisungen sowie mit Hilfe einer Banküberweisung möglich.

3.8 Das System ermöglicht den elektronischen Händlern die Zahlungen in Perfect Money – Währung für ihre Waren bzw. Dienstleistungen anzunehmen, sie müssen dazu auf ihren elektronischen Ressourcen die Merchants von Perfect Money zu installieren.

3.9 Bei Durchführung von Handelsoperationen auf der Perfect Money-Website wird die Tätigkeit der Gesellschaft auf Gesetzgebung des Landes basiert, wo die Handelsgesellschaft sich betätigt.

4. Benutzersicherheit, Vertraulichkeit seiner persönlichen Angaben und von ihm durchgeführten Operationen

4.1 Benutzung des Systems fängt von Ausfüllung der Registrierungsfelder an, wo der Benutzer seine persönlichen Informationen angeben soll. Für Zeitsparen bei Benutzung des Systems ist es empfehlenswert echte Informationen anzugeben.

4.2 Persönliche Angaben des Benutzers sind für seine Identifizierung im System, Erhöhung der Sicherheit bei Benutzung des Systems nötig, sie ermöglichen uns im Bedarfsfall mit dem Benutzer sich in Verbindung zu setzen.

4.3 Für die Zwecke aus dem Punkt 4.2 fragt das System bei Registrierung folgende Angaben an: Name, Wohnort (Stadt), Anschrift, Land, Staat (ggf.), PLZ, E-Mail-Adresse und Tel/Fax.

4.4 Persönliche Angaben des Benutzers sind nur wenigen Mitarbeitern der Gesellschaft bekannt, sie werden nicht den Dritten vorgelegt.

4.5 Persönliche Angaben des Benutzers können doch den Dritten – den Staatssicherheitsdiensten aber nur durch Richterspruch vorgelegt werden.

4.6 Das Kundenkonto kann nur durch Richterspruch nach Initiative des Dritten gesperrt werden.

4.7 UDie Benutzung von bestimmten Sicherheitsinstrumenten braucht einige persönliche Angaben (z.B. Handynummer für den Service SMS-Autorisation). In diesem Zusammenhang ist jeder Kunde berechtigt, selbst über das Sicherheitsniveau zu entscheiden und dabei den Umfang der angegeben persönlichen Informationen zu regeln.

5. Rechtmäßigkeit aller im System durchgeführten Informationen

5.1 Alle Finanztransaktionen im System verstehen sich als Tätigkeit des Gesellschaft unter Finanzlizenz Klasse A und verletzen keine internationale Normen der Finanztätigkeit, elektronischen Handel und von digitalelektronischen Unterschriften.

5.2 Alle Operationen im System werden bezüglich Nichtbeteiligung an Terrortätigkeit etlicher Terrorgruppen in jedem Land, wo das IP im System angemeldet wurde.

6. Finanzoperationen

6.1 Die Gesellschaft übt keine Investitionstätigkeit mit den Kundengeldmitteln aus. Wir führen solche Politik, um die Sicherheit und Unversehrtheit der Kundengeldmittel von Perfect Money zu erhöhen.

7. Legitimität der vorliegenden Rechtsvorschrift

7.1 Legitimität der vorliegenden Rechtsvorschrift wird von Normen des internationalen Rechtes bestimmt.

7.2 Die vorliegende Rechtsvorschrift kann im Zusammenhang mit Änderungen in internationaler Gesetzgebung im Bereich Bankdienstleistungen, Finanzoperationen, elektronisches Handel und digitalelektronische Unterschriften geändert bzw. ergänzt oder gekürzt werden.

 

  
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